BUSINESS SUPPORT · B2B · STAND OKTOBER 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen von Taylan Büyüksahin, handelnd unter RemOffice, Reiterweg 26B, 58636 Iserlohn, nachfolgend „RemOffice“.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über externen Business Support zwischen RemOffice und seinen Auftraggebern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieses Angebots.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, soweit RemOffice ihrer Geltung zugestimmt hat.
2. Leistungen und Abgrenzung
Art, Umfang, Prioritäten und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot oder dem Dienstleistungsvertrag. Dazu können Unterstützung in Einkauf, Vertrieb, Marketing, Personal, Projektmanagement, Backoffice sowie vorbereitende Lohnbuchhaltung gehören. RemOffice stellt lohnrelevante Unterlagen und Daten für das Steuerbüro zusammen. Das Steuerbüro berechnet und erstellt die Abrechnungen. RemOffice gleicht anschließend die fertigen Abrechnungen mit den bereitgestellten Daten ab und stimmt erkennbare Abweichungen mit dem Steuerbüro ab.
RemOffice erbringt selbstständige Dienstleistungen in eigener Organisation. Vereinbarte Termine, Sicherheitsanforderungen und notwendige Abstimmungen werden berücksichtigt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht zugesagt. Wird ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis als Werkleistung vereinbart, richten sich die dazugehörigen Rechte und Pflichten nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Rechts- und Steuerberatung sowie andere gesetzlich vorbehaltene Tätigkeiten sind nicht vereinbart, soweit keine entsprechende Befugnis besteht. Administrative Vorbereitungen erfolgen nach den fachlichen Vorgaben des Auftraggebers oder dessen berechtigten Beratern. Der abschließende Abgleich ist auf die Übereinstimmung und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten beschränkt. Die Erstellung der Abrechnungen sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertungen übernimmt das Steuerbüro, nicht RemOffice.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Kontaktanfrage ist unverbindlich und begründet noch keinen Auftrag. RemOffice erstellt nach Abstimmung ein Angebot mit Leistungen und Konditionen. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über dieses Angebot zustande, in der Regel durch Bestätigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
Zusätzliche Leistungen und wesentliche Änderungen des Umfangs werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. RemOffice weist darauf hin, wenn vereinbarte Zeitbudgets voraussichtlich nicht ausreichen.
4. Vergütung, Zeiterfassung und Zahlung
Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung, beispielsweise ein Stundensatz, ein Stundenpaket oder ein Pauschalpreis. Bei zeitabhängiger Vergütung erfolgt die Erfassung in 15-Minuten-Intervallen. Eine Aufstellung der erfassten Zeiten wird auf Wunsch bereitgestellt. Reisezeit, Fahrtkosten, Auslagen und kostenpflichtige Fremdleistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet.
RemOffice wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, werden laufende Leistungen monatlich nachträglich abgerechnet. Einzelaufträge werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Gesondert vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben möglich. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Mitwirkung und Freigaben
Der Auftraggeber stellt die benötigten Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und rechtmäßig nutzbaren Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Er bleibt für fachliche Entscheidungen und erforderliche Freigaben verantwortlich. Zugriffsrechte sollen auf den erforderlichen Umfang begrenzt sein.
RemOffice informiert den Auftraggeber über erkennbare Unklarheiten und Hindernisse. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden bei der weiteren Terminplanung angemessen berücksichtigt. Hieraus entstehende zusätzliche vergütungspflichtige Tätigkeiten werden vorab abgestimmt.
Veröffentlichungen, Buchungen, Bestellungen und Erklärungen im Namen des Auftraggebers erfolgen nur im Rahmen einer hierfür erteilten Beauftragung oder Vollmacht.
6. Laufzeit, Stundenpakete und Kündigung
Einmalige Aufgaben und Projekte enden mit der vereinbarten Durchführung. Der Leistungszeitraum eines Stundenpakets wird im Angebot vereinbart. Nicht verbrauchte Paketstunden eines Monats werden dem Folgemonat als Zeitguthaben gutgeschrieben und stehen dort zusätzlich zum vereinbarten Stundenkontingent zur Verfügung.
Sofern für ein monatliches Abonnement nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert es sich jeweils um einen Monat. Es kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung.
Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Nach Vertragsende werden erforderliche Übergaben, die Rückgabe von Unterlagen und das Entziehen von Zugängen abgestimmt.
7. Leistungserbringung und Beanstandungen
RemOffice führt die vereinbarten Aufgaben mit angemessener Sorgfalt aus. Der Auftraggeber soll erkennbare Abweichungen möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Klärung und gegebenenfalls Korrektur erfolgen kann. Gesetzliche Ansprüche werden hierdurch nicht eingeschränkt.
Bei unvorhersehbaren Hindernissen informieren sich die Parteien zeitnah und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben bestehen.
8. Haftung
RemOffice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Eine ausdrücklich übernommene Garantie bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RemOffice für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorgenannten zwingenden und unbeschränkten Haftungsfälle bleiben hiervon ausdrücklich ausgenommen.
9. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarten Zwecke. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort. Ergänzende Verschwiegenheitsvereinbarungen bleiben unberührt.
Werden personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Darin werden insbesondere Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer und die Rückgabe oder Löschung der Daten geregelt.
10. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlich sind. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind diese Rechte einfach, räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet. Ist ein Ergebnis zur Veröffentlichung bestimmt, etwa ein Social-Media-Beitrag, eine Präsentation oder eine Webseite, ist die vereinbarte Veröffentlichung umfasst.
Weitergehende Rechte, die Übergabe bearbeitbarer Quelldateien sowie ausschließliche Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden. Rechte an vorbestehenden Vorlagen, Methoden und Werkzeugen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Für Fremdmaterial gelten zusätzlich dessen Lizenzbedingungen. Rechte an vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen verbleiben bei diesem beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Eine Nutzung des Namens, Logos oder vertraulicher Ergebnisse des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingend anwendbare gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt davon unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.